Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten
Der ÄPK e. V. ist für Psychologen und Psychologinnen (Diplom/Master) ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut für tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG).
Aufnahmekriterien
- Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapieausbildung ist ein Masterabschluss in Psychologie mit Prüfungsfach Klinische Psychologie.
- Bitte schicken Sie uns ein kurzes Bewerbungsanschreiben sowie einen tabellarischen Lebenslauf mit Darstellung Ihres bisherigen Ausbildungswegs.
- Zur Klärung der Motivation sowie zur Einschätzung der persönlichen Eignung finden am ÄPK e. V. zwei Aufnahmegespräche mit je unterschiedlichen Vertretern und Vertreterinnen des Instituts statt. Eine Liste der Personen, aus denen Sie diese Vertreter und Vertreterinnen auswählen können, ist in der Geschäftsstelle erhältlich.
Umfang und Ablauf
Erforderlich ist, dass vor der Zulassung zur staatlichen Prüfung insgesamt 4.200 Stunden absolviert werden. Die Ausbildung kann beim ÄPK e. V. curricular oder im Bausteinverfahren erfolgen.
Curriculare Ausbildung
- Die Ausbildung wird i. d. R. in einer Gruppe gemeinsam durchlaufen
- Vorgegebenes Semesterprogramm
- Jeweils 4 Semester Grund- und Hauptstudium
- Die letzten 2 Semester sind zum Abschluss der Behandlungen sowie zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung vorgesehen
Ausbildung im Bausteinverfahren
- Freie eigenverantwortliche Gestaltung der Veranstaltungsabfolge sowie des zeitlichen Rahmens
- Gute Vereinbarkeit mit Familie und Beruf
- Die Ausbildungsleitung hilft bei der Zusammenstellung eines individuellen Ausbildungsplans
Externe Ausbildungsinhalte
Bis zu 20 % der theoretischen Ausbildungsstunden (Vorträge, Fachtagungen etc.), ein Drittel der Supervision und die gesamte Selbsterfahrung können extern absolviert werden. Die praktische Tätigkeit findet immer extern statt.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung kann vollständig im ÄPK e. V. absolviert werden. Die angebotenen Veranstaltungen bilden alle prüfungsrelevanten Themen ab.
Tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung
- 600 Theoriestunden, verteilt auf mindestens 5 Jahre
- Zeitlicher Rahmen:
- 1.–8. Semester: je 5 Ausbildungswochenenden (Freitagabend, Samstag ganztags) mit jeweils 12 Unterrichtsstunden, ab dem 5. Semester darin enthalten: kasuistisch-technische Seminare (KTS) mit jeweils 4 Stunden
- Innerhalb der ersten 4 Semester: Besuch von zwei Anamneseseminaren (jeweils 12 Stunden)
- 9. & 10. Semester: kasuistisch-technische Seminare (KTS), jeweils 4 Stunden
- 1.–10. Semester: Mentorengruppe, 8 Stunden pro Semester
Kombinierte Ausbildung
(tiefenpsychologisch fundierte & analytische Psychotherapie)
- 800 Theoriestunden, verteilt auf mindestens 5 Jahre
- Zeitlicher Rahmen:
- Enthält alle Inhalte der tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung
- 5.–10. Semester: zusätzlich psychoanalytisches Curriculum mit jeweils 20 Theoriestunden an zwei Wochenenden pro Semester und 16 Stunden analytischem kasuistisch-technischem Seminar (KTS)
Praktische Tätigkeit
Möglichst vor Beginn der Patientenbehandlungen sollten praktische Erfahrungen mit PatientInnen in einer therapeutischen Einrichtung erfolgen. Besteht für die gewünschte Einrichtung noch kein Kooperationsvertrag mit dem Institut, kann bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen ein personenbezogener Einzelkooperationsvertrag geschlossen werden.
- Mindestens 1.200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung
- Mindestens 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
Selbsterfahrung
Parallel zu den ersten Schritten in der theoretischen Ausbildung sollte die Selbsterfahrung begonnen werden. Sie steht im Zentrum jeder psychotherapeutischen Ausbildung. Selbsterfahrung, oft genannt Lehrtherapie/Lehranalyse, findet bei vom ÄPK e.V. anerkannten LehrtherapeutInnen statt. Der/ die LehrtherapeutIn muss jedoch kein Mitglied des ÄPK e.V. sein.
Tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung
- Mindestens 120 Einzelstunden oder mindestens 80 Einzelstunden + 80 Stunden Gruppe, mindestens eine Stunde wöchentlich
Kombinierte Ausbildung
(tiefenpsychologisch fundierte & analytische Psychotherapie)
- Mindestens 240 Stunden Lehranalyse im Einzelsetting, mindestens zwei Stunden wöchentlich
Praktische Ausbildung
Für die Patientenbehandlungen ist die Vermittlung geeigneter Patientinnen und Patienten über die Ambulanz des ÄPK e. V. möglich. Die Abrechnung der Behandlungsstunden erfolgt über die Ambulanz des ÄPK e. V.
- Die Vergütung erfolgt nach Abzug einer von der Mitgliederversammlung festgelegten Verwaltungsgebühr vom Kassenhonorar und beträgt derzeit ca. € 90,– pro Sitzung
- Bis zu einem Drittel der Supervision kann nach Abschluss eines Kooperationsvertrags bei externen Supervisoren/Supervisorinnen erfolgen
- Bis zu zwei Drittel der Supervision können in der Gruppe stattfinden
Tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung
- Mindestens 6 Behandlungsfälle über mindestens insgesamt 600 Behandlungsstunden unter Supervision
- Im Rahmen der Ausbildung können bis zu 750 Behandlungsstunden über den ÄPK e. V. abgerechnet werden
Kombinierte Ausbildung
(tiefenpsychologisch fundierte & analytische Psychotherapie)
- Für die Prüfung sind wie in der tiefenpsychologisch fundierten Ausbildung mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision erforderlich, für die Zulassung der KV mindestens 10 Behandlungen über insgesamt mindestens 1.000 Stunden
- Im Rahmen der Ausbildung können bis zu 1.350 Behandlungsstunden über den ÄPK e. V. abgerechnet werden
Kosten
Die berufsbegleitende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / zur Psychologischen Psychotherapeutin dauert mindestens 10 Semester.
Die Semesterpauschale beträgt in diesen 10 Semestern € 500,-. In dieser Pauschale sind alle angebotenen Veranstaltungen des Curriculums I und II enthalten. Zusätzlich können Veranstaltungen aus dem freien Angebot dazu gebucht werden. Die umfangreichere Zusatzverfahren, Veranstaltungen aus dem Curriculum Psychoanalyse und Anamnesepraktika werden mit einer Beleggebühr von € 11,20 pro Stunde berechnet.
Die Kosten für Lehrtherapie/Lehranalyse und für Supervision werden mit den jeweiligen Lehrtherapeutinnen und -therapeuten individuell vereinbart und liegen erfahrungsgemäß um die € 100,–.
Den Kosten für die Ausbildung stehen Einnahmen aus den Patientenbehandlungen gegenüber. Diese betragen beim ÄPK e. V. derzeit ca. € 90.– pro Behandlungsstunde.
Zu den o. g. Kosten kommen noch die Mietkosten für den Behandlungsraum im zweiten Ausbildungsabschnitt hinzu (nach Vereinbarung).
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Am 1. September 2020 trat das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft. Dieses Gesetz zieht gravierende Veränderungen der Psychotherapeutenausbildung nach sich.
Unser Institut wird, solange es uns im Rahmen unserer Kapazitäten möglich ist, nach dem o. g. bisherigen Modell ausbilden; ebenso werden wir uns um eine Weiterbildungsbefugnis bemühen und in das „neue Modell“ einsteigen. Diese beiden Modelle – die Aus- und die Weiterbildung – werden eine Weile parallel laufen. An der Ausbildung Interessierte wie auch die Absolventen und Absolventinnen des Direktstudiums sind uns herzlich willkommen.
Der Gesetzgeber hat mit dem 31.08.2032 (bzw. in Härtefällen dem 31.08.2035) eine klare Frist genannt, in deren Rahmen die Ausbildung nach dem bisherigen Modell noch absolviert werden kann. Damit wir Ihnen diese Ausbildung bis zum Ende garantieren können, ist es nötig, rechtzeitig gemeinsam eine realistische Zeitplanung abzustimmen. Nach dem Jahr 2025 wird es nur noch schwer möglich sein, neue Ausbildungskurse zu starten. Falls Sie eine Ausbildung nach dem bisherigen Modell planen, sprechen Sie uns frühzeitig an!