Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte

Ärztliche Weiterbildung

Ärzte und Ärztinnen können beim ÄPK e. V. die Zusatzbezeichnung Psychotherapie und Psychoanalyse erwerben oder auch einzelne Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie absolvieren.

 

Rahmenbedingungen

In einer berufsbegleitenden Weiterbildung kann im ÄPK e. V. die Zusatzbezeichnung Psychotherapie (in der Grundorientierung psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und Psychoanalyse erworben werden. Dies geschieht üblicherweise im Bausteinverfahren. Die genauen Anforderungen durch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) finden Sie in den Merkblättern zum Erwerb der Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse bzw. zum Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie nach der Weiterbildungsordnung von 2021.

Voraussetzung sowohl zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie als auch der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse sind

  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
    und
  • Weiterbildung in Psychoanalyse oder Psychotherapie bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte

Die Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie (Zusatzbezeichnung Psychotherapie) kann durch 30 Doppelstunden Fallbesprechung ersetzt werden. Psychiatrische Fallseminare werden im ÄPK e. V. nur unregelmäßig angeboten, daher ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um ein externes Seminar zu bemühen.

Vor Aufnahme der Weiterbildung im ÄPK e. V. ist ein einführendes Beratungsgespräch (Kosten € 80,–) verpflichtend. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere(n) Weiterbildungsleiter*in.

 

Zusatzbezeichnung Psychotherapie

Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung umfasst Seminare zur Diagnostik, zu den verschiedenen Verfahren, Fallseminare, die Erhebung von Anamnesen. Kenntnisse in Indikationsstellung und bei der Untersuchung von Kindern und Jugendlichen sind zu erwerben.

Bis zum Ende der Weiterbildung müssen mindestens 120 Stunden theoretische Weiterbildung absolviert werden. Die geforderten Inhalte werden beim ÄPK in einem viersemestrigen Turnus angeboten. Ein Leitfaden hilft Ihnen, sich im Veranstaltungs¬programm des Instituts zu orientieren und so keine wichtigen Themen zu verpassen. Zusätzlich erfolgt im Semesterprogramm des ÄPK eine Zuordnung der Seminare zu den in der Weiterbildungsordnung geforderten Themen.

Behandlungsspezifische Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung sollte zu Beginn der Weiterbildung aufgenommen werden. Bei der Weiterbildung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind dabei 150 Stunden erforderlich, davon müssen 40 Doppelstunden in Gruppenselbsterfahrung erfolgen.

Die Selbsterfahrungsleiter*innen können sowohl im Kollegium des Instituts als auch außerhalb frei gewählt werden. Alle ärztlichen und teilweise auch psychologischen Selbsterfahrungs­leiter*innen des ÄPK e. V., sowohl für Gruppen- als auch für Einzelselbsterfahrung, sind von der BLÄK als solche anerkannt. Wenn Sie Ihre Ausbildungsbehandlungen über die Ambulanz des Instituts abrechnen möchten, ist ein Teil Einzelselbsterfahrung obligat, eine Selbsterfahrung ausschließlich in der Gruppe ist dann nicht möglich.

Diagnostik

Diagnostische Fertigkeiten erwerben Sie in 2 verpflichtenden Anamnese­seminaren, in denen Sie jeweils eine von Ihnen selbst erhobene Anamnese vorstellen und besprechen, die Anforderungen der Kammer gehen jedoch darüber hinaus.

Im Weiteren müssen bis zum Abschluss der Weiterbildung insgesamt 10 dokumentierte und einzeln supervidierte Erstuntersuchungen nachgewiesen werden, die Sie bei den Super­visor*innen des ÄPK e. V. supervidieren lassen können.

Behandlung (supervidierte Psychotherapie)

Die von der BLÄK geforderten selbstständigen Behandlungen unter Supervision (240 Stunden im Einzelsetting und 40 Doppelstunden im Gruppensetting) können im Rahmen einer Anstellung oder über die Ambulanz des ÄPK e. V. durchgeführt werden.

Für die Vermittlung von Patienten und Patientinnen über die Institutsambulanz ist eine Zulassung durch die Weiterbildungsleitung nötig.  

Balintgruppe

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ist die Teilnahme an 35 Doppelstunden Balintgruppe verpflichtend. Die Gruppe muss über mindestens 6 Monate besucht werden und es müssen mindestens zwei eigene Fälle besprochen werden.

Entspannungsverfahren

Verpflichtend ist der Besuch von zwei Kursen über je 16 Stunden in einem Verfahren. Von den in der Weiterbildungsordnung genannten Entspannungsverfahren werden beim ÄPK e. V. Autogenes Training und Hypnose angeboten.

Kosten der Weiterbildung

Die Gebühr für eine Unterrichtseinheit beim ÄPK e. V. für Mitglieder liegt derzeit bei € 11,20.

Die Kosten für Lehrtherapie/Lehranalyse und für Supervision werden mit den jeweiligen Lehrtherapeuten/-therapeutinnen individuell vereinbart und liegen erfahrungsgemäß bei um die € 100,– pro Stunde.

Kosten für Balintgruppen und die Weiterbildung in ergänzenden Verfahren werden direkt von den Seminarleitern und -leiterinnen abgerechnet.

Die Einnahmen pro Behandlungsstunde - angenommen, die Behandlungsfälle werden über die ÄPK-Ambulanz abgerechnet - betragen im Moment € 90,-.

 

Zusatzbezeichnung Psychoanalyse

Theoretische Weiterbildung

Die theoretische Weiterbildung umfasst Seminare zur Diagnostik, zu den verschiedenen Verfahren, Fallseminare, die Erhebung von Anamnesen. Kenntnisse in Indikationsstellung und bei der Untersuchung von Kindern und Jugendlichen sind zu erwerben.

Auch für die Weiterbildung in Psychoanalyse werden die Seminare im Semesterprogramm des ÄPK e. V. den in der Weiterbildungsordnung geforderten Themen zugeordnet. Das erleichtert die spätere Vorlage bei der Landesärztekammer.

Aus der theoretischen tiefenpsychologischen Weiterbildung können Theoriestunden, die für beide Verfahren gefordert werden, angerechnet werden.

Lehranalyse

Herzstück der Weiterbildung sind eine Selbsterfahrung von 180 Stunden Lehranalyse im Einzelsetting und eine Gruppenselbsterfahrung mit mindestens 60 Doppelstunden.

Einzelselbsterfahrung muss die Langzeitbehandlungen der Weiterbildung begleiten.

Untersuchung

Bis zum Abschluss der Weiterbildung müssen insgesamt 20 dokumentierte und einzeln supervidierte Erstuntersuchungen nachgewiesen werden, 7 davon vor Beginn der Behandlungen. Die 10 dokumentierten Erstuntersuchungen aus der tiefenpsychologischen Weiterbildung können hier angerechnet werden. Diese können Sie ebenfalls bei den Super­visor*innen des ÄPK e. V. durchführen lassen.

Behandlung (supervidierte Psychotherapie)

Patienten und Patientinnen können über die Ambulanz des ÄPK e. V. behandelt werden, wenn eine entsprechende Zulassung durch die Weiterbildungsleitung vorliegt (vgl. Zusatzbezeichnung Psychotherapie).

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse müssen folgende Weiterbildungs­bestandteile nachgewiesen werden:

  • Mindestens 2x250 Stunden supervidierte analytische Psychotherapie, zudem analytische Gruppentherapie mit Supervision mit 60 Doppelstunden in einer Gruppe von 3 bis 9 Teilnehmern.
  • Supervision nach jeder 4. Stunde (siehe hierzu auch die Ausführungen der Kammer), Supervision auch für die Gruppentherapie.
  • Werden die Behandlungen über das Institut abgerechnet, ist eine kontinuierliche begleitende Teilnahme am KTS bis zum Ende der Behandlungen verpflichtend; für den Erwerb der Zusatzbezeichnung sind mindestens 120 Stunden begleitend zu den Langzeitbehandlungen nachzuweisen.  

Kosten der Weiterbildung

Die Gebühr für eine Unterrichtseinheit beim ÄPK e. V. für Mitglieder liegt derzeit bei € 11,20.

Die Kosten für Lehrtherapie/Lehranalyse und für Supervision werden mit den jeweiligen Lehrtherapeuten/-therapeutinnen individuell vereinbart und liegen erfahrungsgemäß bei um die € 100,– pro Stunde.

Die Einnahmen pro Behandlungsstunde - angenommen, die Behandlungsfälle werden über die ÄPK-Ambulanz abgerechnet - betragen im Moment € 90,-.

 

Bausteine für die Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt

Beim Erwerb der Facharztbezeichnungen Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Zusatzbezeichnung Psychotherapie mit enthalten. Kolleginnen und Kollegen in einer entsprechenden Facharztweiterbildung, die nach Weiterbildungsveranstaltungen zu psychodynamischen Theorieinhalten suchen, sind uns herzlich willkommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mitgliedschaft im ÄPK e. V., entsprechende Selbsterfahrung) ist es auch möglich, einen Teil der geforderten Patientenbehandlungen im Rahmen unserer Kontingente über die Ambulanz des ÄPK e. V. durchzuführen.